Gliederungszahl
1212/69–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald
Ausgabedatum
11.07.1997
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald
1212/69–0
Kundmachung
68/97
1997-07-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.07.1997
Jahrgang 199768. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Mai 1997, Zl. IVW3-M-349-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Wienerwald das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen geschwungenen, schräglinken silbernen Balken geteilt, oben in Rot eine goldene heraldische Rose, unten in Grün ein beblätterter goldener Buchenzweig mit Bucheckern.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wienerwald festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold- Rot” genehmigt.