Gliederungszahl
1212/72–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach
Ausgabedatum
13.02.1998
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach
1212/72–0
Kundmachung
2/98
1998-02-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.02.1998
Jahrgang 19982. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1997, Zl. IVW3-M-501-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Miesenbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün ein silberner schrägrechter Wellenbalken, oben ein silbernes Salzfaß, schrägrechts unterlegt mit einem goldenen Bischofsstab, unten ein goldenes Wasserrad.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Miesenbach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.