Gliederungszahl
1212/75–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf
Ausgabedatum
29.05.1998
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf
1212/75–0
Kundmachung
77/98
1998-05-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.05.1998
Jahrgang 199877. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. April 1998, Zl. IVW3-M-295-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Geviert, eins und vier von Blau und Silber schrägrechts geteilt, zwei von Blau und Rot durch drei silberne, eins zu zwei gestellte Quadersteine geteilt, drei von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.