Gliederungszahl
1212/76–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Klosterneuburg
Ausgabedatum
23.07.1998
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Klosterneuburg
1212/76–0
Kundmachung
101/98
1998-07-23
Blatt 1
Ausgegeben am23.07.1998
Jahrgang 1998101. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Stadtgemeinde Klosterneuburg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Juni 1998, Zl. IVW3-M-523/2-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Klosterneuburg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Rot eine freistehende, gequaderte und gezinnte silberne Mauer, dahinter drei gezinnte silberne Türme mit schwarzen Fenstern, im mittleren höheren Turm ein schwarz geöffnetes Rundbogentor.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.