Gliederungszahl
1212/77–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gnadendorf
Ausgabedatum
17.09.1998
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gnadendorf
1212/77–0
Kundmachung
133/98
1998-09-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.09.1998
Jahrgang 1998133. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Gnadendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. August 1998, Zl. IVW3-M-305-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Gnadendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Von Blau und Rot durch drei silberne, eins zu zwei gestellte Quadersteine erhöht geteilt, im Schildfuß ein goldener Hügel, belegt mit einem grünen liegenden Eichenblatt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Gnadendorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.