Gliederungszahl
1212/79–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stössing
Ausgabedatum
30.10.1998
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stössing
1212/79–0
Kundmachung
140/98
1998-10-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.10.1998
Jahrgang 1998140. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Stössing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. September 1998, Zl. IVW3-M-422a-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Stössing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün über einem schwarzen, von einer silbernen Leiste gesäumten spitzen Dreiberg, darin eine aus dem Schildfuß wachsende goldene Linde, eine liegende, schwarzbewehrte silberne Hirschkuh.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Stössing festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb” genehmigt.