Gliederungszahl
1212/86–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing
Ausgabedatum
01.10.1999
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing
1212/86–0
Kundmachung
113/99
1999-10-01
Blatt 1
Ausgegeben am01.10.1999
Jahrgang 1999113. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratDr. Bauer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. August 1999, Zl. IVW3-M-3214301/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Muckendorf-Wipfing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt, oben in Grün eine goldene Korngarbe, unten in Blau übereinander drei silberne Fische.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Muckendorf-Wipfing festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.