Gliederungszahl
5505/4–0
Titel
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal
Ausgabedatum
21.07.2000
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal
5505/4–0
Stammverordnung
75/00
2000-07-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.07.2000
Jahrgang 200075. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2000 aufgrund des § 3 Abs. 4 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505–0 , verordnet:
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterDr. Hannes Bauer
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratÖKR Franz Blochberger
Die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:
Auf einer rechteckigen Platte mit einem Format von mindestens 100 x 320 mm und maximal 150 x 480 mm steht in schwarzer Schrift “Thayatal”, wobei zwischen den Oberlängen der Buchstaben “h” und “t” in Großbuchstaben das Wort “Nationalpark” eingefügt ist. Den Hintergrund bildet ein sich regelmäßig wiederholendes Muster in symmetrischer Ordnung, bestehend aus Schlingen und ovalen geometrischen Figuren. Der rechte Teil des Signets ist weiß, der linke Teil in einem gelbgrünen Ton.