Gliederungszahl
1213/4–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge
Ausgabedatum
28.02.2003
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge
1213/4–0
Kundmachung
25/03
2003-02-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.02.2003
Jahrgang 200325. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 2003, Zl. IVW3-M-3182701/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Raach am Hochgebirge das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Erniedrigt geteilt durch eine silberne gezinnte Mauerkrone, oben in Silber ein grüner Berg mit drei Kuppen, belegt mit zwei gekreuzten goldenen Pfeilen, unten in Blau ein silbernes Antoniuskreuz.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Raach am Hochgebirge festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau“ genehmigt.