Gliederungszahl
1213/14–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde
Ausgabedatum
30.09.2004
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde
1213/14–0
Kundmachung
76/04
2004-09-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.09.2004
Jahrgang 200476. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratSchabl
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. September 2004, Zl. IVW3-M-3135001/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Weinzierl am Walde das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch eine eingebogene, gestürzte schwarze Spitze, belegt mit einem silbernen Wolfskopf, gespalten, vorne in Silber ein roter Ring, hinten dreimal silberblauer Wolkenschnitt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß- Schwarz” genehmigt.