Gliederungszahl
1213/18–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf
Ausgabedatum
06.07.2006
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf
1213/18–0
Kundmachung
52/06
2006-07-06
Blatt 1
Ausgegeben am06.07.2006
Jahrgang 200652. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juni 2006 Zl. IVW3-M-3111401/001-2006, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Meiseldorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem blauen, von einem silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben ein goldener, nach oben geöffneter Halbmond, unten eine goldene Wolfsangel und im Schildfuß drei silberne Steine.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Meiseldorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.