Gliederungszahl
1213/27–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg
Ausgabedatum
27.08.2010
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg
1213/27–0
Kundmachung
57/10
2010-08-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.08.2010
Jahrgang 201057. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juli 2010, Zl. IVW3-M-3201001/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Reinsberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün drei goldene Hämmer mit zylindrischem Kopf, darunter im Schildfuß eine silberne gequaderte Zinnenmauer mit geschlossenem, rotem Tor.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.