Gliederungszahl
1213/28–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf
Ausgabedatum
10.12.2010
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf
1213/28–0
Kundmachung
88/10
2010-12-10
Blatt 1
Ausgegeben am10.12.2010
Jahrgang 201088. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. November 2010, Zl. IVW3-M-3163001/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Ladendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Von Schwarz und Silber gespalten und mit einer ausgerissenen, von Silber und Grün gespaltenen Linde mit fünf Ästen, auf denen je drei gestielte Blätter stehen, belegt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ladendorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.