Gliederungszahl
1213/31-0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf
Ausgabedatum
20.05.2014
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf
1213/31-0
Kundmachung
47/14
2014-05-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.05.2014
Jahrgang 201447. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3084601/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Parbasdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün ein aus einem geflutetem silbernen Schildfuß mit drei blauen Wellenbalken wachsendes, von zwei goldenen aufrecht stehenden Ähren begleitetes Doppelprankenkreuz.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Parbasdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.