Gliederungszahl
8201/22-0
Titel
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben
Ausgabedatum
30.10.2014
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben
8201/22-0
Kundmachung
83/14
2014-10-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.10.2014
Jahrgang 201483. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:
Kundmachung über die teilweise Aufhebung des
örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannPröll
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. September 2014, V 65/2014-9, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Eichgraben in der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben am 13. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 2a beschlossenen Fassung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. bis 20. September 2008, soweit dieses für einen Teil des Grundstücks Nr. 627, KG Eichgraben, die Widmung “Grünland-Grüngürtel”, Funktionsfestlegung “Bachbegleitgrün”, festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 10. Oktober 2014 zugestellt.