10000559•Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
10000559Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werdenOrdinance01.09.1997
Beachte
Gilt jetzt als Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich
Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
StF: LGBl.Nr. 92/1997
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:
alte Dokumentnummer
Für die nachstehend genannten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden die in den Anlagen A1 bis A10 und B1 bis B8 enthaltenen Lehrpläne erlassen:
Anlage B1
Im RIS seit
18.09.2018
§ 2
Lehrstoffverteilung
(1) Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes
(2) Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.
(3) In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.
(Anm: Anlagen hier nicht dokumentiert; siehe LGBl.Nr. 92/1997 und die Änderungsanmerkungen)
Lehrpläne der Berufsschulen
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft (Anschlußlehre)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau (1., 2. und 3. Schulstufe)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft (Anschlußlehre)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Geflügelwirtschaft (3. Schulstufe und Anschlußlehre)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Feldgemüsebau (Anschlußlehre)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe) (Anschlußlehre)
(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)
Im RIS seit
18.09.2018
Im RIS seit
18.09.2018
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