20000188•Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung
20000188Oö. Gemeinde-EinreihungsverordnungOrdinance01.07.2002
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"11 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Gemeindebediensteten"
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}Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)
StF: LGBl.Nr. 53/2002
Auf Grund der §§ 183, 184 Abs. 2, 186 Abs. 3 und 187 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, wird verordnet:
(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.
(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 1 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse
Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.
Fachliche Grundkenntnisse
Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für
einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder
die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen
sind erforderlich.
Fachkenntnisse
Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.
Fortgeschrittene Fachkenntnisse
Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.
Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse
Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.
Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse
Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.
Beherrschung von komplexen Aufgaben
Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von
oder von Spezialbereichen
Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder
komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten
sind erforderlich.
(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 2 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Minimal
Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.
Begrenzt
Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.
Homogen
Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.
Heterogen
Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.
Breit
Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.
(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 3 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Minimal
Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.
Wichtig
Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen, ist von Bedeutung.
Unentbehrlich
Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln, ist unerlässliche Voraussetzung.
(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 4 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Strikte Routine
Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.
Routine
Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.
Teilroutine
Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.
Methoden und Normen
Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.
Grundsätze und Ziele
Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.
Grob definierte Grundsätze, Zielsetzungen
Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.
Gesamtstrategisch orientiert
Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.
(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 5 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Wiederholend
Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.
Ähnlich
Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.
Unterschiedlich
Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.
Adaptiv
Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.
(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 6 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Detailliert angewiesen
Direkte und detaillierte Anweisungen sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.
Angewiesen
Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.
Standardisiert
Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.
Richtliniengebunden
Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.
Allgemein geregelt
Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.
Funktionsorientiert
Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.
Strategisch orientiert
Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.
(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Minimal
bis
285.000 Euro
Sehr klein
bis
500.000 Euro
Klein
bis
2,850.000 Euro
Mittel
bis
5,000.000 Euro
Groß
bis
28,500.000 Euro
Sehr groß
bis
50,000.000 Euro
Besonders groß
bis
500,000.000 Euro
Total
bis
5.000,000.000 Euro
(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):
Abstufungen
Merkmale
Gering
Erbringung von Leistungen in Form der Erlangung, Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.
Beitragend
Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.
Anteilig
Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.
Entscheidend
Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.
(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD) zugeordnet:
GD
Funktion
25
Reinigungskraft
Hilfsarbeiter/in
Kanzleihilfskraft, Amtswart/in
Kindergartenbusbegleitung
24
Reinigungskraft im Pflegebereich
Telefonist/in
23
Angelernte/r Arbeiter/in
Straßenarbeiter/in
Portier/in
22
Hausarbeiter/in
Kläranlagenhelfer/in
Kindergarten(Hort)helfer/in
Schulhelfer/in
Kanzleibedienstete/r
21
Schulwart/in
Badewart/in
Kraftwagenlenker/in
Klärwärter/in
Heimhelfer/in
Mitarbeiter/in im Schreibdienst
Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst
Führung einer Schülerausspeisung
20
Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion
Kassier/in
Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung
Pflegehelfer/in
Altenbetreuer/in
Pflegeassistent/in
19
Facharbeiter/in
Klärwärter/in
Leitende/r Klärwärter/in
Ausbildungsmaturant/in
Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)
Beamter/in des Exekutivdienstes in der Grundausbildung
18
Vorarbeiter/in
Klärfacharbeiter/in
Leitende/r Klärfacharbeiter/in
Buchhalter/in
Sachbearbeiter/in
Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 6 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)
Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)
Küchenleiter/in in kleinen Küchen
Altenfachbetreuer/in
Mitarbeiter/in einer Sozialberatungsstelle
Pflegefachassistent/in
17
Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)
Partieführer/in
Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in
Qualifizierte/r Buchhalter/in
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in
Erzieher/in
Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 5 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)
16
Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in
Kanzleileiter/in
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion
Universitätsabsolvent/in in Ausbildung
Behindertenpädagoge/in
Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen
Entfallen
Zugeteilte/r Beamter/in des Exekutivdienstes
15
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser Referentenfunktion
Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in
Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes
Pflegegruppenverantwortliche/r
Dienstführende/r Beamter/in des Exekutivdienstes
Bedienstete/r des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
14
Referent/in
Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben
Abfallberater/in
Bauleiter/in
Sicherheitstechniker/in
Küchenleiter/in in großen Küchen
Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)
Sozialarbeiter/in
Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)
Leiter/in eines Gemeindewachkörpers
13
Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
Referent/in mit besonderer Funktion
Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)
Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)
Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)
12
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie I
Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)
Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)
Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)
Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)
11
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie II
Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)
Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in
10
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie III
Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)
9
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie IV
Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)
8
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V
7
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI
6
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII
5
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII
(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, 6/2021)
(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Im RIS seit
04.02.2021
(1) Die Verwendungen „Maturant/in in Ausbildung“ (GD 19) und „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ (GD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.
(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf „entsprechend“ gemäß § 150 Abs. 1 Z 1 Oö. GDG 2002 lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.
(3) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der (die) bisherige „Maturant/in in Ausbildung“ bzw. der (die) bisherige „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim (bei der) bisherigen „Maturant/in in Ausbildung“ zumindest die GD 18, beim (bei der) bisherigen „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ zumindest die GD 14.
Für die provisorische Einreihung nach § 186 Oö. GDG 2002 ist der II. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei
(1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 168 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 können zuerkannt werden:
(2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 169 Abs. 3 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, wobei die Kriterien des § 169 Abs. 3 letzter Satz Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 ausreichen, sind anzurechnen:
Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 25
Aufgaben:
Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten
Aufgaben:
Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien
Aufgaben:
Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und der EDV
Aufgaben:
Unterstützung des KFZ-Lenkers / der KFZ-Lenkerin beim Transport der Kindergartenkinder
Verwendungsvoraussetzungen:
Geschick im Umgang mit Kindern
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 24
Aufgaben:
Vornahme von Reinigungsarbeiten in Alten- und Pflegeheimen im zeitlich überwiegenden Ausmaß im Pflegebereich; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Heimbewohnern
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene
Aufgaben:
Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften
Verwendungsvoraussetzungen:
entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 23
Aufgaben:
Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt
Verwendungsvoraussetzungen:
grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben:
Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitsgruppe; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten
Verwendungsvoraussetzungen:
grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben:
Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; Telefonvermittlung
Verwendungsvoraussetzungen:
Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 22
Aufgaben:
selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
grundsätzliches handwerkliches Geschick
Aufgaben:
Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW unter Anleitung durch einen Klärwärter
Verwendungsvoraussetzungen:
Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
Aufgaben:
Unterstützung des Fachpersonals bei der Beaufsichtigung, Erziehung und Betreuung von Kindern
Verwendungsvoraussetzungen:
pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; hauswirtschaftliche Grundkenntnisse
Aufgaben:
Unterstützung von Kindern mit Behinderung bei der Bewältigung des Schulalltags in Allgemeinen Sonderschulen und Integrationsklassen
Verwendungsvoraussetzungen:
pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; gute Umgangsformen
Aufgaben:
Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 21
Aufgaben:
Beaufsichtigung, Wartung (selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten) und Pflege (Reinigung) von Schulgebäuden und der dazugehörigen Liegenschaft
Verwendungsvoraussetzungen:
grundsätzliches handwerkliches Geschick; kein erlernter Beruf gefordert
Aufgaben:
Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Badebetriebs
Verwendungsvoraussetzungen:
Erste-Hilfe-Ausbildung; Rettungsschwimmer-Prüfung; ev. Bademeister-Ausbildung; Schulung für den sicheren Umgang mit den für den Badebetrieb erforderlichen Chemikalien
Aufgaben:
überwiegender Einsatz als Lenker von Kraftfahrzeugen; Wartung und Pflege von Kfz
Verwendungsvoraussetzungen:
Lenkerberechtigung für das jeweilige Fahrzeug; Berufspraxis
Aufgaben:
Betrieb und Wartung einer Abwasserreinigungsanlage bis 500 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
Aufgaben:
Unterstützung hilfebedürftiger Personen bei der Weiterführung des Haushalts
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung
Aufgaben:
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben:
Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; EDV-Kenntnisse
Aufgaben:
Sicherstellen eines funktionierenden Küchenbetriebs bei der Schülerausspeisung; Verantwortung für Speiseplan und Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen:
gute Kochkenntnisse; kein erlernter Beruf gefordert
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 20
Aufgaben:
Führungund Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweiseMaterialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen:
detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse
Aufgaben:
Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit
Aufgaben:
Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitertätigkeiten im erheblichen Umfang; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs, gute EDV-Kenntnisse
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse nach dem GuKG
Aufgaben:
Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Personen und bei der Weiterführung des Haushalts
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung
Aufgaben:
Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 19
Aufgaben:
Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste iVm § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten
Aufgaben:
Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
Aufgaben:
Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung
Aufgaben:
Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (GD 14) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule
Aufgaben:
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben:
Grundausbildung eines Beamten für die Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache
Verwendungsvoraussetzungen:
Eignung für die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang für Exekutivbeamte
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 18
Aufgaben:
Leitung einer Arbeitsgruppe (mindestens 3 ständig zugeteilte Bedienstete – davon mindestens ein/e Bedienstete/r der Funktionslaufbahn GD 23 oder numerisch niedriger); selbständige Durchführung von Facharbeiten und Überwachung der Tätigkeit der zugeteilten Bediensteten
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss
Aufgaben:
Mitarbeit auf einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung zum Klärfacharbeiter
Aufgaben:
Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter
Aufgaben:
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss bzw. für den Voranschlag
Verwendungsvoraussetzungen:
Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit
Aufgaben:
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung
Aufgaben:
Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-Gesetz
Aufgaben:
Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen:
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Betreuung pflegebedürftiger Menschen
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung
Aufgaben:
Beratung, Information und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen bezüglich Umfang und Art sozialer Hilfe
Verwendungsvoraussetzungen:
Kenntnisse über Träger der SH und über deren Hilfsangebote, Grundkenntnisse über Pflegebereich, Einfühlungsvermögen, soziales Engagement
Aufgaben:
Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 17
Aufgaben:
Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter
Aufgaben:
Beaufsichtigung und Leitung einer Bedienstetengruppe (etwa 10 Bedienstete), der Facharbeiter angehören
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Fachschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.
Aufgaben:
betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 7 bis 14 ständigen Mitarbeitern
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.
Aufgaben:
Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Voranschlags- bzw. Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle
Verwendungsvoraussetzungen:
vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit
Aufgaben:
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines Vorgesetzten.
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
Aufgaben:
Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag
Verwendungsvoraussetzungen:
Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. c Z 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß GD 19
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 16
Aufgaben:
betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 15 bis 24 ständigen Mitarbeitern
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,
Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule
Aufgaben:
Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen
Verwendungsvoraussetzungen:
detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis
Aufgaben:
Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze
Aufgaben:
Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (GD 11) notwendigen Tätigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen:
spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums
Aufgaben:
Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe)
Verwendungsvoraussetzungen:
Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation
Aufgaben:
Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich mehr als 30.000, aber nicht mehr als 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen:
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Mitwirkung bei der Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache
Verwendungsvoraussetzungen:
Grundausbildung für Exekutivbeamte; ausreichende Grundkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 15
Aufgaben:
Durchführen von behördlichen, überwiegend standardisierten Verwaltungsangelegenheiten sowie Durchführung von behördlichen, nicht standardisierten Verwaltungsangelegenheiten (Referententätigkeit) im erheblichen Umfang in Gemeinden von 2.501 bis 3.500 Einwohner
Verwendungsvoraussetzungen:
erweitertes Fachwissen gegenüber der Verwendung in der Funktionslaufbahn GD 16.3
Aufgaben:
betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 25 ständigen Mitarbeitern
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,
Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen:
erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)
Aufgaben:
Planung und Durchführung einer fachgerechten Hilfe und Betreuung von Personen innerhalb einer Pflegegruppe mit mindestens 5 zugeteilten Fachkräften
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung zur DGKS / zum DGKP oder zur DPKS / zum DPKP; Weiterbildung in Geriatrie; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Durchführung von behördlichen und nicht-behördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache
Verwendungsvoraussetzungen:
Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohe Flexibilität; Beherrschung von Konfliktsituationen
Aufgaben:
Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 14
Aufgaben:
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz
Verwendungsvoraussetzungen:
erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische (berufsspezifische) Tätigkeit
Aufgaben:
Durchführung von Beratungen in abfallwirtschaftlichen Angelegenheiten und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von Abfallwirtschaftskonzepten
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung
Aufgaben:
Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen
Verwendungsvoraussetzungen:
erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)
Aufgaben:
Tätigkeiten nach dem ASchG
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG
Aufgaben:
Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf
Verwendungsvoraussetzungen:
Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Kenntnisse über Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem II. Teil lit. b Z 16 Oö. LVBV
Aufgaben:
Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen
Verwendungsvoraussetzungen:
Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG
Aufgaben:
verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
selbständige und eigenverantwortliche Leitung eines Gemeindewachkörpers mit mindestens 5 Beamten des Exekutivdienstes im Rahmen der Zuständigkeiten
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis als dienstführender Beamter des Exekutivdienstes; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohes Maß an Flexibilität; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Beherrschung von Konfliktsituationen
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 13
Aufgaben:
Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohner mit organisatorischer Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines Referenten (GD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung
Verwendungsvoraussetzungen:
Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Leitung des Geschäftsbetriebes eines Bezirksabfallverbandes (Verband bis etwa 90.000 Einwohner)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung; Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 12
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde bis 1.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung
Aufgaben:
Leitung des Geschäftsbetriebs eines Bezirksabfallverbands (Verband mit über 90.000 Einwohner)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung;
Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 11
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 1.001 bis 2.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Leitung einer Abteilung (Gemeinden über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
Aufgaben:
Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität
Aufgaben:
Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die
Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen den Dienstzweigen A/1 bis A/3 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem II. Teil lit. a Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen:
Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 10
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 2.501 bis 4.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
Aufgaben:
Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 9
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 4.501 bis 7.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
Aufgaben:
Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)
Verwendungsvoraussetzungen:
Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 8
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 7.001 bis 10.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung
Verwendungsvoraussetzungen:
Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 7
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungsvoraus-setzungen:
Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 6
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungsvoraussetzungen:
Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 5
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII
Aufgaben:
Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion
Verwendungsvoraussetzungen:
Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse
(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, 6/2021)
Im RIS seit
04.02.2021