Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
StF: LGBl. Nr. 117/2003
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 57/1950, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 86/2002 wird verordnet:
§ 1
§ 1
Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen beträgt 4%, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer Zinssatz festgesetzt wurde.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.