Verordnung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen | Omnilex
20000537•Verordnung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen
Verordnung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen
20000537Verordnung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf VerkehrsflächenOrdinance20.09.2008
für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes
StF: LGBl. Nr. 85/2008
Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2008, wird verordnet:
§ 1
§ 1
Der Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf den innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991, soweit es sich nicht um Landesstraßen gemäß § 40a Oö. Straßengesetz 1991 handelt, wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen mit 600 Euro je Straßenkilometer und Kalenderjahr festgesetzt.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.