20000643•V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Ettenau" in St. Radegund und Ostermiething
20000643V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Ettenau" in St. Radegund und OstermiethingOrdinance01.07.2011
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Ettenau" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
StF: LGBl.Nr. 50/2011
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 30/2010, wird verordnet:
(1) Das Gebiet „Ettenau“ (offizielle Gebietskennziffer AT 3110000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das Gebiet „Ettenau“ (offizielle Gebietskennziffer AT 3110000) ist gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 10. Januar 2011 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Ettenau“ bezeichnet.
(1) In der Anlage sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 1/1 - 1/3) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2/1 maßgeblich.
(2) Die westliche Grenze des Schutzgebiets bildet jedenfalls die Staatsgrenze zwischen dem auf der Anlage 1/1 dargestellten Punkt A (x = -40.149,799, y = 332.818,86) und dem auf der Anlage 1/3 dargestellten Punkt B (x = -39.248,113, y = 323.051,941).
(3) Das Europaschutzgebiet umfasst ausschließlich die Gebiete, die von folgenden Verordnungen zur Gänze erfasst sind:
(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Ettenau“ (§ 1 Abs. 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Tabelle 1
Codebezeichnung
Bezeichnung der Art
Bezeichnung des Lebensraums
A021
Große Rohrdommel
(Botaurus stellaris)
Verkrautete Altarme sowie Altschilfbestände, insbesondere am Altwasserbach
A027
Silberreiher
(Egretta alba)
Altwässer entlang der Salzach; extensiv genutztes Kulturland, ungestörte Baumbestände im Auwald
A030
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
Ungestörte Altholzbestände sowie naturnahe Klein- und Fließgewässer
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Aufgelockerte Laubwaldbestände, ungestörte Altholzinseln, Wiesen und Feuchtflächen
A073
Schwarzmilan
(Milvus migrans)
Störungsarme Altholzbestände im Auwald, Altarme, Fließstrecke der Salzach, extensiv bewirtschaftete Kulturlandflächen
A081
Rohrweihe
(Circus aeruginosus)
Störungsfreie Röhrichtflächen, extensiv bewirtschaftete Kulturlandflächen
A094
Fischadler
(Pandion haliaetus)
Fließstrecke der Salzach
A215
Uhu
(Bubo bubo)
Felswände oder steile felsige Hänge, offene Kulturlandschaft, nur teilweise bewaldet
A229
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Altholzbestände in den Auwäldern und Hangwäldern mit Rotbuche
A234
Grauspecht
(Picus canus)
Naturnahe, strukturreiche Mischwälder mit Altholzbeständen, durchsetzt mit mageren Grünlandflächen in den Au- und Hangwäldern
A236
Schwarzspecht
(Dryocopus martius)
Naturnahe, strukturreiche Mischwälder mit Altholzbeständen und hochstämmigen Rotbuchen in den Au- und Hangwäldern
A338
Neuntöter
(Lanius collurio)
Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
Tabelle 2
Codebezeichnung
Bezeichnung der Art
Bezeichnung des Lebensraums
A028
Graureiher
(Ardea cinera)
Stehende und fließende naturnahe Gewässer, extensiv genutzte Wiesenflächen
A051
Schnatterente
(Anas strepera)
Stehende oder langsam fließende Gewässer
A052
Krickente
(Anas crecca)
Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels
A055
Knäckente
(Anas querquedula)
Stehende oder langsam fließende Gewässer
A067
Schellente
(Bucephala clangula)
Fließgewässerabschnitte der Salzach, angrenzende Auwälder
A070
Gänsesäger
(Mergus merganser)
Wälder mit höhlenreichen Altbeständen, Konglomeratfelsen, naturnahe Fließstrecken der Salzach mit Sedimentbänken
A099
Baumfalke
(Falco subbuteo)
Fließgewässerabschnitte der Salzach, naturnahe Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; extensiv genutzte Kulturlandflächen
A118
Wasserralle
(Rallus aquaticus)
Röhricht
A136
Flussregenpfeifer
(Charadrius dubius)
Fließgewässer, Kiesbänke
A168
Flussuferläufer
(Actitis hypoleucos)
Fließgewässer mit umgelagerten Kiesbänken
A207
Hohltaube
(Columba oenas)
Altholzreiche Laubmischwälder mit Schwarzspechthöhlen, offene Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation
A290
Feldschwirl
(Locustella naevia)
Reich strukturierte krautreiche Feuchtwiesen, Auwaldlichtungen
A319
Grauschnäpper
(Muscicapa striata)
Naturnahe Laubwaldflächen
A340
Raubwürger
(Lanius excubitor)
Großflächig offenes, extensiv genutztes, teilweise mit Gehölzen bestandenes Kulturland
A381
Rohrammer
(Emberiza schoeniclus)
Streuwiesen und Röhrichtflächen
(2) Schutzzweck des als „Ettenau“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Tabelle 3
Codebezeichnung gemäß der„FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Monion caeruleae)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo Fagetum)
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior, Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
Tabelle 4
Codebezeichnung gemäß „FFH- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Bezeichnung des Lebensraums
1059
Heller Ameisenbläuling
(Maculinea teleius)
Extensiv genutzte Wiesen, trockenere Saumstandorte mit Vorkommen des großen Wiesenknopfes und der Ameisenarten Myrmica scabrinodis und Myrmica rubra
1061
Dunkler Ameisenbläuling
(Maculinea nausithous)
Extensiv genutzte oder vorübergehend brach liegende Wiesen mit großem Wiesenknopf und Ameisen der Gattung Myrmica
1086
Scharlachkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Auwald mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen
1105
Huchen
(Hucho hucho)
Tiefe, schwach durchströmte Fließgewässer
1124
Weißflossengründling
(Gobio albipinnatus)
Schnell fließende Gewässer, die abschnittsweise frei von Schlammablagerungen sind
1134
Bitterling
(Rhodeus sericeus)
Pflanzenbewachsene Uferzonen stehender oder langsam fließender Gewässer mit Schlamm- oder Sandgrund; Vorkommen von Großmuscheln
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Fließgewässer mit stärkerer Strömung und lockerem grobkörnigen Sohlsubstrat
1193
Gelbbauchunke
(Bombina variegata)
Permanente und temporäre besonnte und vegetationsarme, fischfreie Stillgewässer; Kleingewässerkomplexe, Mosaik aus Ruderalflächen, Waldrändern und Lichtungen
1337
Biber
(Castor fiber)
Natürliche Flusssysteme mit guter Wasserqualität und ganzjähriger Wasserführung; ausreichender Uferbewuchs
Die
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten gemäß Tabelle 5, der Lebensraumtypen gemäß Tabelle 6 und der Tierarten gemäß Tabelle 7 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
(3) Das aktuelle Vorkommen der in der Tabelle 6 genannten Lebensraumtypen ist in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 1/1 bis 1/3) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2/2 maßgeblich.
(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Tabelle 5
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
A021
Große Rohrdommel
Erhalt verkrauteter Altarme sowie Altschilfbänke, insbesondere am Altwasserbach
A027
Silberreiher
Erhalt ungestörter Altholzbestände entlang der Salzach sowie von extensiv genutztem Grünland; Erhalt ungestörter Baumbestände im Auwald
A028
Graureiher
Erhalt naturnaher Gewässer, ungestörter Rast-, Schlaf- und Brutplätze innerhalb der Waldflächen sowie des extensiv genutzten Kulturlandes
A030
Schwarzstorch
Erhalt ungestörter Altholzbestände sowie naturnaher Klein- und Fließgewässer; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen
A051
Schnatterente
Erhalt der größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässer
A052
Krickente
Erhalt der Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels
A055
Knäckente
Erhalt der stehenden und langsam fließenden Gewässer
A067
Schellente
Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach und der daran angrenzenden Auwälder; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen
A070
Gänsesäger
Erhalt der Fließgewässerabschnitte mit den hier vorhandenen Kiesbänken; Erhalt von störungsarmen Rastplätzen; Sicherung eines ausreichenden Angebots an Bruthöhlen in den Waldlebensräumen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen
A072
Wespenbussard
Erhalt aufgelockerter Laubwaldbestände und ungestörter Altholzinseln sowie von Wiesen und Feuchtflächen; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen
A073
Schwarzmilan
Erhalt störungsarmer Altholzbestände innerhalb des Auwaldes sowie von Altarmen und anderen Feuchtflächen; Erhalt der Fließstrecke der Salzach; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen
A081
Rohrweihe
Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen
A094
Fischadler
Erhalt der Fließstrecke der Salzach, vor allem der ungestörten Engtalabschnitte im Bereich Werfenau
A099
Baumfalke
Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach; Erhalt naturnaher Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Erhalt extensiver Kulturlandflächen
A118
Wasserralle
Erhalt der Altwässer und der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen in den Salzachauen
A136
Flussregenpfeifer
Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke
A168
Flussuferläufer
Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke
A207
Hohltaube
Erhalt altholzreicher Laubmischwälder mit einem hohen Angebot an Schwarzspechthöhlen; Sicherung von Flächen der offenen Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation
A215
Uhu
Erhalt und Sicherung bekannter Brutplätze
A229
Eisvogel
Sicherung bzw. Schaffung geeigneter Strukturen zur Anlage von Bruthöhlen entlang der Salzach und ihrer Nebenarme
A234
Grauspecht
Sicherung großflächiger, durch Auflichtungen strukturierter Laubwaldbestände, va. Altholzbestände im Au- und Hangwald; Sicherung von durch alte Einzelbäume strukturiertem, extensiv genutztem Grünland
A236
Schwarzspecht
Erhalt von Altbeständen in Au- und Hangwäldern; Sicherung von Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm zur Anlage von Bruthöhlen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen
A290
Feldschwirl
Erhalt reich strukturierter krautreicher Feuchtwiesen und Auwaldlichtungen
A319
Grauschnäpper
Sicherung naturnaher Laubwaldflächen
A338
Neuntöter
Erhalt von Gebüschen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
A340
Raubwürger
Erhalt von großflächig offenem, extensiv genutztem, teilweise mit Gehölzen bestandenem Kulturland
A381
Rohrammer
Erhalt von Streuwiesen und Röhrichtflächen
Tabelle 6
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos
Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse; im Rahmen von wasserbaulichen Maßnahmen kann das Potential zur Umlagerung des Sediments verbessert werden
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion
Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
Erhalt der Standorte inkl. der derzeitigen hydrologischen und trophischen Verhältnisse der Umgebung
Tabelle 7
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1056
Heller Ameisenbläuling
Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung
1061
Dunkler Ameisenbläuling
Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung
1105
Huchen
Erhalt von Schotterbänken und naturnahen Bachmündungen
1124
Weißflossengründling
Erhalt von Schotterbänken, naturnahen Bachmündungen und Nebengewässern
1134
Bitterling
Erhalt von Altarmen mit Schlamm- und Sandgrund und vegetationsreichen Ufern, die Vorkommen von Großmuscheln aufweisen
1163
Koppe
Erhalt naturnaher Bachmündungen und Nebengewässer
1193
Gelbbauchunke
Erhalt der vorhandenen als Laichhabitat geeigneten Kleingewässer, va. auch bei Instandhaltungsarbeiten flussab der Lohjörglmündung
1337
Biber
Erhalt der Ufergehölzsäume mit standortgerechten Gehölzen (va. Weiden); Erhalt unverbauter Uferabschnitte
(2) Darüber hinaus sind die Landschaftspflegepläne, die im Rahmen der in § 2 Abs. 2 angeführten Verordnungen erlassen wurden, anzuwenden.
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die in § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter
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