20000780•V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Waldaist und Naarn"
20000780V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Waldaist und Naarn"Ordinance01.08.2014
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet "Waldaist und Naarn" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
StF: LGBl.Nr. 45/2014
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 35/2014, wird verordnet:
Das Gebiet „Waldaist und Naarn“ in den Gemeinden Bad Zell, Gutau, Kaltenberg, Liebenau, Pierbach, Pregarten, Sandl, Schönau/Mkr., St. Leonhard/Fr., Tragwein, Unterweißenbach, Weitersfelden, Allerheiligen/Mkr., Rechberg und Windhaag/Perg (offizielle Gebietskennziffer AT 3120000), ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7. November 2013 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet Waldaist und Naarn“ bezeichnet.
(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 - 2/12) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3/1 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem Gebiete, die von folgenden Verordnungen zum Teil erfasst sind:
Schutzzweck des „Europaschutzgebiets Waldaist und Naarn“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären Lebensraums mit einem „*")
Bezeichnung des Lebensraums
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
6230*
Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden
6510
Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
6520
Berg-Mähwiesen
7120
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
8230
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
91D0*
Moorwälder
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
und
Tabelle 2
Codebezeichnung
gemäß „FFH-Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1029
Flussperlmuschel
(Margaritifera margaritifera)
Kalkarme, nährstoffarme, sauerstoffreiche und kühle Bäche und Flüsse
1037
Grüne Keiljungfer
(Ophiogomphus cecilia)
Fließgewässer mit sandiger bis feinkiesiger Sohle und einer Mindestbreite von 3 m mit wenig Wasserpflanzen und stabilen Sedimenten; sonnige und kahle, lehmige bis sandige Gewässer- und Uferabschnitte, strömungsberuhigte Flachwasserbereiche
1059
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
(Maculinea teleius)
Extensiv genutzte Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes; Vorkommen von Ameisen der Gattung Myrmica scabrinodis
1061
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
(Maculinea nausithous)
Extensiv genutzte Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes; Vorkommen der Ameisenart Myrmica rubra
1078*
Spanische Flagge
(Callimorpha quadripunctaria)
Waldränder, Schlagfluren, Lichtungen von feuchteren und kühleren Laub- und Mischwäldern, Schluchtwälder und flussbegleitende Gehölze mit reichlich Hochstauden (v.a. Wasserdost Eupatorium cannabium)
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Sommerkalte, strukturreiche Gewässer der Forellen- und Äschenregion mit lockerem grobkörnigen Sohlsubstrat
1166
Kammmolch
(Triturus cristatus)
Fischfreie, permanente, besonnte Stillgewässer; Feuchtwiesen, Gehölze
1193
Gelbbauchunke
(Bombina variegata)
Temporär besonnte, vegetationsarme und fischfreie Stillgewässer, Kleingewässerkomplexe; Mosaik aus Ruderalflächen, Waldrändern und Lichtungen
1324
Großes Mausohr
(Myotis myotis)
Unterwuchsarme Wälder, Wiesen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Flüsse, Bäche und Teiche mit gut strukturierten Ufern und guter Wasserqualität
(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(2) Insbesondere nachstehende Maßnahmen führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
(3) Die Bestimmungen für die im § 2 Abs. 2 genannten Gebiete bleiben unberührt.
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Tabelle 1 und der Tierarten gemäß Tabelle 2 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
(3) Das aktuelle Vorkommen der genannten Lebensraumtypen ist in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2/1 - 2/12) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3/2 maßgeblich.
Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Tabelle 3
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3130
Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
3260
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen); Wiederherstellung eines naturnahen Abflussregimes der derzeit verbauten Fließgewässer(abschnitte), Erhalt und Förderung naturnaher, teilweise lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume
6230*
Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden
Extensive Grünlandbewirtschaftung (je nach Standort und Höhenlage ein- bis zweimalige Mahd nach dem 30. Juni, extensive Beweidung); Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, Reduktion der Einleitung aus Drainagen)
6510
Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs
6520
Berg-Mähwiesen
Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 15. Juni, geringe Festmistgaben oder Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs
7120
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
Erhalt des Restmoorkörpers in seiner Hydrologie und
Trophie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Erhalt des lebensraumtypischen Wasserhaushalts; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Düngeverzicht, Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
8230
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
Erhalt der primären Standorte, Sicherung der sekundären Standorte an Straßenböschungen; Verhinderung von Nährstoffeinträgen (Anlage von Pufferstreifen); Freihalten von Gehölzaufwuchs
9110
Hainsimsen-Buchenwald
(Luzulo-Fagetum)
Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9170
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
Mittelwaldnutzung; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit der Eichen; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (ausgenommen Hainbuchen); Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Begrenzung der Schlaggröße; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
91D0*
Moorwälder
Sicherstellung eines intakten Wasserhaushalts; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Sicherstellung eines intakten gesellschaftstypischen Wasserhaushalts; Erhalt und Förderung naturnaher Ufergehölzsäume; Förderung der Naturverjüngung; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Ufergehölzpflege durch Plenterung oder Auf-Stock-Setzen; Bestandesumwandlung bei höherem Anteil an nicht gesellschaftstypischen Baumarten; Bekämpfung expansiver Neophyten
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen bzw. Teilflächen; Erhalt von Altholz sowie liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung zur Erreichung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands
und
Tabelle 4
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1029
Flussperlmuschel
Verringerung des Feinsediment- und Nährstoffeintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen, Rückhalte- und Absetzbecken, Extensivierung der Grünlandnutzung im Umland, Bestandesumwandlung von Fichten- in Laubholzbestände in unmittelbarer Gewässernähe
1037
Grüne Keiljungfer
Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie mit abschnittsweise sandig-kiesiger Sohle; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähgutes an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer
1059
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung
1061
Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling
Erhalt von Wiesen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes und geeigneter Wirtsameisen; keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. September; Einschränkung der Düngung
1078
Spanische Flagge
Erhalt feuchter hochstaudenreicher Waldsäume und Waldlichtungen
1163
Koppe
Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt naturnaher Fließgewässerabschnitte mit Schotterbänken und reich strukturierten Ufern; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags
1166
Kammmolch
Erhalt des derzeit einzigen bekannten Laichgewässers sowie des daran angrenzenden strukturierten Wald- und Grünlandlebensraums
1193
Gelbbauchunke
Erhalt von flachen, temporären bis episodischen, fischfreien Kleingewässern
1324
Großes Mausohr
Erhalt von unterwuchsfreien bzw. unterwuchsarmen Laub- und Mischwäldern sowie daran angrenzenden Wiesenflächen
1355
Fischotter
Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen; Verhinderung von Habitatzerschneidungen im Umland; Erhalt einer leitbildkonformen Fischzönose
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 2 Abs. 1 und im § 5 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter
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