Verordnung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich | Omnilex
20000882•Verordnung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
Verordnung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
20000882Verordnung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in OberösterreichOrdinance28.09.2016
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
StF: LGBl.Nr. 61/2016
Auf Grund des § 42 Abs. 1a in Verbindung mit § 40 Abs. 4 des Oö. Pflichtschulorganisations-gesetzes 1992, LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2016, wird verordnet:
Im RIS seit
05.10.2016
§ 1
Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.