Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht zwischen den Bezirkshauptmannschaften Freistadt, Perg, Rohrbach und Urfahr-Umgebung (Oö. BVB-Übertragungsverordnung ASR Mühlviertel)
StF: LGBl.Nr. 84/2019
Auf Grund von § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
24.10.2019
§ 1 Im RIS seit
In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Perg, von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sowie von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt übertragen:
Im RIS seit
24.10.2019
§ 2 Im RIS seit
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.