Verordnung der Oö. Landesregierung zum Nachweis von Deutschkenntnissen im Bereich der Wohnbauförderung (Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020)
StF: LGBl.Nr. 1/2020
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 14 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 110/2019, wird verordnet:
Im RIS seit
15.01.2020
§ 1 Im RIS seit
Der Nachweis der Deutschkenntnisse gemäß § 6 Abs. 9 Z 3 Oö. WFG 1993 gilt als erfüllt durch Vorlage
Im RIS seit
15.01.2020
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.