Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird | Omnilex
20001352•Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
20001352Verordnung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wirdOrdinance23.05.2025
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird
StF: LGBl.Nr. 42/2025
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung der Verlautbarung LGBl. Nr. 5/2025, wird verordnet:
Im RIS seit
22.05.2025
§ 1 Im RIS seit
(1) Das Gebiet „Willing-Ursprungslandschaft Hackl“ in der Gemeinde Kaltenberg, politischer Bezirk Freistadt, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 3.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzungen der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 bis 2/3 maßgeblich.