Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinden Königswiesen, Schönau i.M. und Pierbach zur Marktgemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk Freistadt | Omnilex
LGBL_OB_19480218_9•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinden Königswiesen, Schönau i.M. und Pierbach zur Marktgemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk Freistadt
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinden Königswiesen, Schönau i.M. und Pierbach zur Marktgemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk Freistadt
LGBL_OB_19480218_9Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinden Königswiesen, Schönau i.M. und Pierbach zur Marktgemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk FreistadtGazette18.02.1948
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§ 2.
Die Grenzänderung tritt mit 1.1.1948 inKraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Marktgememde Unterweißenbach einverleibten Gebietes hat die Marktgemeinde rlnterweißenbach aufzukommen.