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3.3n der Verordnung der o.ö. Landesregie
rung vom 9. Dezember 1947, betreffend Umge
meindung von Gebietsteilen der Gemeinde Aschach
an der Steyr zur Gemeinde Ternberg, Ver
waltungsbezirk Steyr, LGVl. Nr. 4/1948, hat es
im § 1, Punkt 2., erster Abs., vorletzte geile, statt
"704" richtig Zu heißen "712". 3m gleichen
Paragraph, letzter Absatz, ist nach der Ziffer "26"
ein Beistrich zu setzen und die Ziffer "31" anzu
fügen.
4.3n der Verordnung der o.ö. Landesregie
rung vom 19. Mnner 1948, betreffend Umgemein
düng von Gebietsteilen der Gemeinden Königs
wiesen, Schönau i. M. und Pierbach zur Markt
gemeinde Unterweißenbach, Verwaltungsbezirk
Freistadt, LGVl. Nr. 9, ist im § 1, Seite 7,
rechte Spalte, vorletzte Zeile nach der Ziffer "24"
die Ziffer "26" anzufügen und nach dieser Ziffer
ein Beistrich zu setzen.