Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung des Tages der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels im Jahre 1949 | Omnilex
LGBL_OB_19490810_35•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung des Tages der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels im Jahre 1949
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung des Tages der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels im Jahre 1949
LGBL_OB_19490810_35Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung des Tages der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels im Jahre 1949Gazette10.08.1949
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Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 8. August 1949 betreffend die Feststellung des Tages der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels im Jahre 1949.
Auf Grund des § 30, Abs. d), der o. ö. Gemeindewahlordnung, in der derzeit geltenden Fassung im Zusammenhalt mit § 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1949, LGBl. Nr. 27/1949, wird als Tag der Wahlausschreibung für die Gemeindeausschußwahlen der Stadtgemeinde Wels der für die Gemeindewahlen mit Kundmachung der o. ö. Landesregierung vom 1. August 1949, LGVl. Nr. 26/1949, festgesetzte Tag der Wahlausschreibung, der 1. August 1949, bestimmt.