Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die im Rahmen des Bekämpfungsverfahrens bei der weißen Kückenruhr und dem Geflügeltyphus den beauftragten Tierärzten zukommenden Gebühren | Omnilex
LGBL_OB_19500826_45•Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die im Rahmen des Bekämpfungsverfahrens bei der weißen Kückenruhr und dem Geflügeltyphus den beauftragten Tierärzten zukommenden Gebühren
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die im Rahmen des Bekämpfungsverfahrens bei der weißen Kückenruhr und dem Geflügeltyphus den beauftragten Tierärzten zukommenden Gebühren
LGBL_OB_19500826_45Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die im Rahmen des Bekämpfungsverfahrens bei der weißen Kückenruhr und dem Geflügeltyphus den beauftragten Tierärzten zukommenden GebührenGazette26.08.1950