Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach | Omnilex
LGBL_OB_19510418_13•Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach
LGBL_OB_19510418_13Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk RohrbachGazette18.04.1951
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Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 5. März 1951 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach.
§ 1.
Auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1948, LGVl. Nr. 22/ 1949, wird für die Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach unter Aufrechterhaltung ihrer Selbständigkeit eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet.
§ 2.
Die Verwaltungsgemeinschaft dient derFührung sämtlicher Selbstverwaltungs- undAuftragsangelegenheiten beider Gemeinden ineiner gemeinsamen Verwaltungsstelle.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1951 in Kraft.