Verordnung der Oö. Landesregierung womit die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. September 1950, LGBl. Nr. 50/1950, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden abgeändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19510924_34•Verordnung der Oö. Landesregierung womit die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. September 1950, LGBl. Nr. 50/1950, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden abgeändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung womit die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. September 1950, LGBl. Nr. 50/1950, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden abgeändert wird
LGBL_OB_19510924_34Verordnung der Oö. Landesregierung womit die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. September 1950, LGBl. Nr. 50/1950, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden abgeändert wirdGazette24.09.1951
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Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 2. Juli 1951 womit die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 18. September 1930, LGBl. Nr. 30/1950, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden abgeändert wird.
Die Worte "bescheidmaßig vorgeschriebene bezw. bewilligte" in § 1 Z. 2 der Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden, LGBl. Nr. 50/1950, sind zu streichen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, das die Kundmachung enthält, herausgegeben und versendet wird.