Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt | Omnilex
LGBL_OB_19520425_22•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt
LGBL_OB_19520425_22Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk FreistadtGazette25.04.1952
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
§ 2.
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1952 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Pierbach einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Pierbach aufzukommen.