Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels | Omnilex
LGBL_OB_19541231_53•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels
LGBL_OB_19541231_53Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Ortsgemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk WelsGazette31.12.1954
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
§ 2.
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft. Für die Kosten der Vermessung und grundbucherlichen Durchführung hat die Ortsgemeinde Thalheim bei Wels aufzukommen.