Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden | Omnilex
LGBL_OB_19550315_20•Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden
Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden
LGBL_OB_19550315_20Verordnung der Oö. Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde GmundenGazette15.03.1955
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Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 28. Februar 1955 über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden.
In Durchführung des § 1 des Landesverwaltungsabgabengesetzes vom 23. Dezember 1923, LGuVBl. Nr. 4/1926, in der Fassung der Landesverwaltungsabgabengesetznovelle, LGVl. Nr. 48/1948, wird verordnet:
§ 1.
Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben für baupolizeiliche Bewilligungen in der Stadtgemeinde Gmunden ist Abschnitt II Z. 1 des der Gemeindeverwaltungsabgaben-Verordnung 1948, LGVl. Nr. 6/1949, angeschlossenen Tarifes maßgebend.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.