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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Entschädigung und den Ersatz der notwendigen Reise-(Fahrt-)Auslagen und Aufenthaltskosten der Vorsitzenden und der Mitglieder der Grundverkehrskommissionen (Grundverkehrsgesetz-Entschädigungsverordnung) | Omnilex