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Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der die Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 2. Juli 1955, LGBl. Nr. 51, betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden, mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr, aufgehoben wird | Omnilex