Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung vom 2. Jänner 1957, LGBl. Nr. 4, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche; Festsetzung von Schlachtungsfristen für die auf Schlachttiermärkte, Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen aufgetriebenen Schlachttiere aufgehoben wird