Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der
Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und Umgebung | Omnilex
LGBL_OB_19580423_16•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der
Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und Umgebung
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der
Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und Umgebung
LGBL_OB_19580423_16Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der
Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und UmgebungGazette23.04.1958
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Gemeinde Liebenau wird in das Fremdenverkehrsgebiet "Unterweißenbach und Umgebung" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGB1. Nr. 5) einbezogen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.