- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 13. April 1959, womit das Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Frohnberg" geschaffen wird.
In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:
Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Esternberg zum Fremdenverkehrsgebiet (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGBl. Nr. 5) wird widerrufen.
§ 2.
Gleichzeitig werden die Gebiete der Gemeinden Esternberg, Freinberg, Schardenberg und Wernstein zum Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Frohnberg" erklärt.
§ 3.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 4.
Die Erklärung gemäß § 2 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.