Gesetz, womit das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen
Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben abgeändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19630107_1•Gesetz, womit das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen
Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben abgeändert wird
Gesetz, womit das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen
Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben abgeändert wird
LGBL_OB_19630107_1Gesetz, womit das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen
Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben abgeändert wirdGazette07.01.1963
vom 21. November 1962, womit das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben abgeändert wird.
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Weitergeltung von verfahrensrechtlichen Vorschriften in Angelegenheiten der von Organen des Landes, der Ortsgemeindenverbände und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben, LGB1. Nr. 63/1961, wird wie folgt abgeändert:
Im § 2 ist das Datum "31. Dezember 1962" zu ersetzen durch "31. Dezember 1963".