der o. ö. Landesregierung vom 11. Mai 1964 über die Änderung des Namens der Gemeinde Dorf, politischer Bezirk Schärding. Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 6 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 26/1953, auf Ansuchen der Gemeinde Dorf, politischer Bezirk Schärding, die Änderung des Namens dieser Gemeinde auf „Dorf an der Pram" bewilligt.
Diese Namensänderung tritt am 1. Juni 1964 in Kraft.