Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee abgeändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19670125_3•Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee abgeändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee abgeändert wird
LGBL_OB_19670125_3Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee abgeändert wirdGazette25.01.1967
des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Dezember
1966, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem
Traunsee abgeändert wird.
Auf Grund des § 15 der Seenverkehrsordnung, BGB1. Nr. 103/1961, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee, LGBl. Nr. 34/1963, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/1964 wird wie folgt abgeändert:
Im § 1 Abs. 3 lit. i ist das Datum "31. Dezember 1966" zu ersetzen durch "31. Dezember 1968".