Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Losenstein | Omnilex
LGBL_OB_19670510_23•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Losenstein
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Losenstein
LGBL_OB_19670510_23Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde LosensteinGazette10.05.1967
der o. ö. Landesregierung vom 17. April 1967 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Losenstein.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 17. April 1967 der Gemeinde Losenstein, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ver-' liehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Losenstein:
Geteilt; oben in Blau ein silberner, rot bewehrter und gehörnter, feuersprühender Panther; unten in Gold ein rotes, von drei blauen Nägeln gekreuzt durchstochenes Herz.