Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle) | Omnilex
LGBL_OB_19670531_27•Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)
Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)
LGBL_OB_19670531_27Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)Gazette31.05.1967
"(2) Die Schüler des Polytechnischen Lehrganges sind unter Bedachtnahme auf eine für die Unterrichtsführung erforderliche Mindestschülerzahl nach ihrer Vorbildung in Klassen zusammenzufassen."
2.Im § 39 wird der Satzteil "§ 37" ersetzt durch
"§ 38 'Artikel 2.
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1966 in Kraft.