- Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1967 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lenzing.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1967 der Gemeinde Lenzing, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lenzing: Durch eine silberne Wellenleiste schrägrechts geteilt; oben in Rot eine silberne, zur Hälfte blau gefüllte, nach außen gewendete Retorte; unten in Blau ein silberner Nadelbaum.
Für die o. ö. Landesregierung: L. Bernaschek
Landeshauptmann-Stellvertreter
Seite 62
Landesgesetzblatt für Oberöslerreich. Jahrgang 1967. 14.
Stück. Nr. 33, 34, 35 u. 36.