der o. ö. Landesregierung vom 25. März 1968 betreffend die Erklärung der Stadt Steyr zum Frem-denverkehrsgebiet. In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
i§ 1.
Das Gebiet der Stadt Steyr wird zum Fremdenverkehrsgebiet "Steyr" erklärt.
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.