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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Pflichtschulen sowie für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Oö . Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung) | Omnilex