Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg | Omnilex
LGBL_OB_19681028_42•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg
LGBL_OB_19681028_42Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde ReichersbergGazette28.10.1968
der o. ö. Landesregierung vom 30. September 1968 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 30. September 1968 der Gemeinde Reichersberg, politischer Bezirk Ried iminnkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Reichersberg:
Zwischen silbernen Flanken mit blauen Drillingswellenleisten in Rot ein goldener Flügel.