- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1969
betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde
Laakirchen zum Fremdenverkehrsgebiet
In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes
1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet der Gemeinde Laakirchen wird zum Fremdenverkehrsgebiet
"Laakirchen" erklärt.
§ 2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gebietsbezeichnung.
§ 3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.