Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding | Omnilex
LGBL_OB_19690218_15•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding
LGBL_OB_19690218_15Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde LeondingGazette18.02.1969
der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Leonding, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Leonding:
In Silber ein roter, aufgerichteter, goldbewehrter Greif. Für die o. ö. Landesregierung: